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Thema: Die berühmten 5 Minuten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Zarkov
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    Standard

    Die Box haben meine beiden RR sehr geliebt um Nachts bzw Abends da drin todmüde umzufallen. Tagsüber ist meine Jalia da nie hinein. Musste sie auch nicht. Für sie war es leichter tagsüber runterzukommen da sie ja Einzelhund war. Da war kein anderer Hund den man zum spielen auffordern und nerven konnte. Da ist man ein wenig durchs Wohnzimmer geballert um dann irgendwo einzuschlafen.
    Das ging bei Basma nicht weil sie pausenlos an Jalia Rockzipfel hing, oder auf ihr herumturnen wollte. Jalia konnte dem nur entkommen indem wir Basma aufgehalten haben, oder indem sie ins Schlafzimmer geflüchtet ist. Sie kann da einfach keine Grenze bei Basma setzen. Seltsam bei jedem Hundebesuch Zuhause konnte sie es sonst. Nun ja. Und da mussten wir uns etwas einfallen lassen, weil man keine 16h am Stück den Nervzwerg überwachen kann und unsere Große auch mal ihre Ruhe brauchte. Ich beneide da jeden dessen Althund sich da durchsetzen können. Meine kanns nicht. Deshalb haben wir bei Basma eben ein Welpengitter genutzt.
    Mittlerweile ( nach 6 Wochen eigentlich schon) benötigen wir es nicht mehr. Ich finde also nicht dass eine Box irgendein Armutszeugnis ist. Solange die Box einen sinnvollen Einsatzbereich hat. Niemals käme für mich in Frage , meinen Hund da unbeaufsichtigt über mehrere Stunden da hinein zu setzen. Und das ist auch gesetzlich geregelt. Wer seinen Hund über Stunden und nicht nur für das Stubenreinheitstraining, darin parkt, verstößt gegen das TSchG.
    Als Jalia klein war, hatte sie kurzzeitig eine gleichaltrige Spielfreundin. Wir haben aber den Kontakt reduziert als wir mitbekommen dass die Besitzer ihren Welpen tagsüber für mehrere Stunden am Stück in die Box gepackt haben , während sie arbeiten waren.
    Ich bin ansonsten auch kein Freund von Boxen. Aber so ab und an gibt es Phasen, Beweggründe, wo eine Box eine Daseinsberechtigung hat.
    Geändert von Zarkov (20.03.2021 um 21:01 Uhr)
    dhakiya, Kessi and padunani like this.

  2. #2
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Brigitte Kiel
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    Standard AW: Die berühmten 5 Minuten

    Zitat Zitat von Zarkov Beitrag anzeigen
    Und das ist auch gesetzlich geregelt. Wer seinen Hund über Stunden und nicht nur für das Stubenreinheitstraining, darin parkt, verstößt gegen das TSchG.
    Hallo,

    das ist ja interessant und könntest Du das genauer erklären, z.b. welcher Absatz oder Paragraph im Tierschutzgesetz?
    Da ist mir ganz neu und dann könnte man ja einiges bewirken.
    ...und Du hättest ja direkt bei der Spielfreundin Deines Hundes eingreifen können, oder verstehe ich da jetzt etwas falsch?


    VG von Brigitte mit Samu

  3. #3
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Zarkov
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    Standard AW: Die berühmten 5 Minuten

    Zitat Zitat von Brigitte Kiel Beitrag anzeigen
    Hallo,

    das ist ja interessant und könntest Du das genauer erklären, z.b. welcher Absatz oder Paragraph im Tierschutzgesetz?
    Da ist mir ganz neu und dann könnte man ja einiges bewirken.
    ...und Du hättest ja direkt bei der Spielfreundin Deines Hundes eingreifen können, oder verstehe ich da jetzt etwas falsch?


    VG von Brigitte mit Samu
    Wo genau da im TSchG der Passus steht , weiß ich nicht auswendig. Aber ein Hundezwinger muss ja auch gewisse Mindestmaße und Bauartliche Eigenschaften besitzen, ansonsten darf ein Hund darin nicht dauerhaft untergebracht sein. Genauso wie es in Deutschland verboten ist den Hund in Anbindehaltung an einer Vorrichtung/Leine über ein Gewissen Zeitraum zu halten, vorallem wenn die Leine ein Mindestmaß unterschreitet. Somit verstoßen auch Menschen die ihre Hunde im Haus oder Hof dauerhaft an einer zu kurzen Leine anbinden, auch gegen das Tierschutzgesetz.
    Ich denke man muss da schon sauber unterscheiden ob es nur punktuell geschieht, oder ob ein Hund tagsüber über 6-8h am Stück angebunden oder in einer Box eingesperrt ist. Des Nachts, zum stubenrein werden, kommen unsere Welpen auch in eine große Box, wo locker 5 Welpen hineinpassen. Die Box steht neben dem Bett und wir können den Hund jederzeit rauslassen. Nach 4 Wochen war die bei uns auch nicht mehr nötig. Aber den Hund in eine Box zu sperren und stundenlang weg zu sein, ist nicht konform mit den TSchG.
    Wenn ich heute mal Zeit habe , suche ich den Passus im Gesetz.

  4. #4
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    Standard AW: Die berühmten 5 Minuten

    Ja, das mach gern mal, ich befürchte allerdings - das es ein solches Gesetz nicht gibt.

    Haltung an einer Laufkette ist auch erlaubt, und die Mindestmaße einer Zwingers sind unter alle Kanone.
    Ich hab das alles schon mehr als einmal hinter mir und konnte mit dem Vet. Amt zusammen schon das eine oder andere Leid beenden oder zumindest etwas erträglicher machen.

    Auch deswegen sind mir IndoorBoxen ein absoluter Dorn im Auge - da sie förmlich bei vielen Hundehaltern danach schreien, missbraucht zu werden, weil es einfach so einfach ist. Rein - Tür zu - wunderbar.
    Und es sieht dann einfach keiner, weil es geschützt stattfindet:-(

    Damit mein ich ja nicht Dich, oder andere verantwortungsvolle Hundehalter, die mit Boxen sinnvoll umgehen

    VG Brigitte mit Samu

  5. #5
    BamBam, Hellboy & Sonny Avatar von Stefanie R.
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    Standard AW: Die berühmten 5 Minuten

    Zitat Zitat von Brigitte Kiel Beitrag anzeigen
    Ja, das mach gern mal, ich befürchte allerdings - das es ein solches Gesetz nicht gibt.
    Die meisten Argumentationen werden in solchen Fällen über § 1 und 2 geführt. Und die sagen alles und nichts.
    He is your friend, your partner, your defender, your dog.
    You are his life, his love, his leader.
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    You owe it to him to be worthy of such devotion.

  6. #6
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    Standard AW: Die berühmten 5 Minuten

    Zitat Zitat von Brigitte Kiel Beitrag anzeigen
    Ja, das mach gern mal, ich befürchte allerdings - das es ein solches Gesetz nicht gibt.

    Haltung an einer Laufkette ist auch erlaubt, und die Mindestmaße einer Zwingers sind unter alle Kanone.
    Ich hab das alles schon mehr als einmal hinter mir und konnte mit dem Vet. Amt zusammen schon das eine oder andere Leid beenden oder zumindest etwas erträglicher machen.

    Auch deswegen sind mir IndoorBoxen ein absoluter Dorn im Auge - da sie förmlich bei vielen Hundehaltern danach schreien, missbraucht zu werden, weil es einfach so einfach ist. Rein - Tür zu - wunderbar.
    Und es sieht dann einfach keiner, weil es geschützt stattfindet:-(

    Damit mein ich ja nicht Dich, oder andere verantwortungsvolle Hundehalter, die mit Boxen sinnvoll umgehen

    VG Brigitte mit Samu
    Wegen meines Labrador RR Mix Gunvald war ich mal in einem Retrieverforum, da wurde die Box oft ganz humorig als Welpenknast bezeichnet, und nicht wenige fanden es okay , ihren Junghund da stundenlang reinzustopfen.
    Ganz schlimm, und mich hat es echt gewundert, wie viele das praktizieren.
    milson likes this.
    Viele Grüße von Berit mit Gunvald RRxLR und Edda BM und unvergessen Frieda, Ambar und Balou

  7. #7
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Zarkov
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    Standard AW: Die berühmten 5 Minuten

    Ja ich weiß dass Anbindehaltung an einer Laufleine mit mindestens 6m Länge zulässig ist. Schwere Ketten sind dabei verboten
    Und die Zwingergröße richtet sich nach der Schulterhöhe. Ein Ridgeback mit mehr als 65cm Schulterhöhe, bekommt 10qm. Ok ist wirklich wenig. Alleine meine 2 Kaninchen haben schon 6qm. Ausdefiniert steht es leider nicht im Gesetz. Aber ich habe einen Artikel gefunden wo es deutlich beschrieben wird, dass es bei den Boxen um Einzelfallentscheidungen geht.
    https://kanzlei-sbeaucamp.de/hunde-i...schutzgerecht/

    Ich erinnere mich an einen Fall aus meiner Jugend, da hielt die Floristin vom Blumenladen gegenüber ihre Hunde über 12h im VW Bus. Auch im Sommer. Es endete in einer Anzeige. Trotzdem hat sie die Hunde weiterhin im Auto gehalten. Irgendwann nahm dann die Polizei die Hunde mit....was danach geschah entzieht sich meiner Kenntnis!

  8. #8
    Hibbelhundehalter *gg* Avatar von spechti
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    Standard AW: Die berühmten 5 Minuten

    Ganz blöde Frage am Rande...wie will man denn jemandem nachweisen, der eine Box im Wohnzimmer stehen hat, dass er seinen Welpen/Hund dort über Stunden drin einsperrt??
    Ist letztendlich alles leider furchtbar müßig.....Gesetz hin oder her, wo kein Kläger, da kein Richter.
    Und WENN es einen Kläger gibt...dann muss der erstmal XYZ nachweisen können.
    Hundeanschaffung ist ebenso wie Kinderkriegen an keinerlei Auflagen gekoppelt....wer kann, der kann.
    Was dann davon wird, liegt leider viel zu häufig in den Händen des Halters/der Eltern.....und leider, man mag mich gerne prügeln oder so, hängt es auch zum großen Teil am...äh...egal.....des/der Verantworltlichen, WIE und WOMIT erzogen wird..
    So wenig, wie das Jugendamt tätig wird, wenn die Ampel schon auf TIEFROT steht, so tut es noch viel weniger das VetAmt.
    Traurig, aber wahr.


    Suse
    Gabriele and Stefanie R. like this.
    Um sich Feinde zu machen, muss man keinen Krieg erklären. Es reicht, wenn man sagt, was man denkt.

    - Martin Luther King -



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