Ganz blöde Frage am Rande...wie will man denn jemandem nachweisen, der eine Box im Wohnzimmer stehen hat, dass er seinen Welpen/Hund dort über Stunden drin einsperrt??
Ist letztendlich alles leider furchtbar müßig.....Gesetz hin oder her, wo kein Kläger, da kein Richter.
Und WENN es einen Kläger gibt...dann muss der erstmal XYZ nachweisen können.
Hundeanschaffung ist ebenso wie Kinderkriegen an keinerlei Auflagen gekoppelt....wer kann, der kann.
Was dann davon wird, liegt leider viel zu häufig in den Händen des Halters/der Eltern.....und leider, man mag mich gerne prügeln oder so, hängt es auch zum großen Teil am...äh...egal.....des/der Verantworltlichen, WIE und WOMIT erzogen wird..
So wenig, wie das Jugendamt tätig wird, wenn die Ampel schon auf TIEFROT steht, so tut es noch viel weniger das VetAmt.
Traurig, aber wahr.


Suse