Original geschrieben von Bärchen

Wenn Arbeit mit diesem Gerät verboten ist, frage ich mich warum es immer noch offiziell verkauft wird. Speziell bei Jagdausstattern.
Tja Bärchen, der Besitz ist nicht verboten, nur die Anwendung!
Das ist die gleiche Grauzone wie bei den Abhörgeräten für Polzeifung etc. Man darf sie kaufen und haben, aber nicht einschalten.....
Ich sag doch, diePolitiker, die gesetze machen sind einfach nie in der Lage bis zu Ende zu denken, oder überhaupt zu denken.

Solchen leuten kommt man NUR mit einer Anzeige bei. Bloßes Ansprechen genügt eben nicht, da lachen die drüber.
Ich habe einem Anwender mal gesagt, in meinen Augen seien Starkzwangmittel, die für mich schon beim Korallenhalsband beginnen einfach ein Armutzzeugnis, das sich der Hundeführer selbst ausstellt.
DAS hat sein Selbstbewusstsein angeknackst und der nimmt das nicht mehr. Komischerweise sind nu beide glücklicher, der Hund und sein Herr.


@ Kurt, die Ausnahmegenehmigungen werden nur erteilt, wenn andere Mittel, wie vernünftige Arbeit mit dem Hund versagt haben.
Dann und nur dann, wenn ein Hund z.B. durch einen Vorbesitzer verdorben wurde und nur noch die Alternative Abschuss durch die Jagdaufsicht, bzw. Einschläferung besteht, würde ich einen kurzfristigen Einsatz , allerdings mit Würgen im Hals, eventuell tolerieren können.
Aber nur eventuell.....