Hallo Ihr Lieben,

wie üblich sind wir vom Thema abgekommen.

Allerdings habe ich da eine Frage - wie muß man denn den Befähigungsnachweis erbringen ?
Wer rechtzeitig draufdrückt oder bei wem der Hund am lautesten quieckt ?
Nein im Ernst, wer damit umgehen kann muß doch damit gearbeitet haben sonst kann er ja nicht den Nachweis bringen. Widerspricht sich aber da man das Teil nur benutzen kann/darf wenn ich die Ausnahmegenehmigung habe.
Typisch deutsch, oder ????
Im übrigen gibt es auch andere Methoden den Hund wieder auf die richtige Schiene zu bekommen, mit Sicherheit langwierig aber eben nicht mit Foltermethoden.
Auch Jäger sollten mal anfangen umzudenken die Polizei tut das bereits.
Nadelgespickte Apportel, Lederhalsbänder mit spitzen Nägeln in der Innenseite sind doch nur ein Teil davon. Mir kann von den Anwendern dieser Mittel keiner erzählen, daß er Hundeliebhaber ist.
Bei den meisten fehlt doch die Geduld und die Ausdauer dem Hund etwas beizubringen. Daß das Tier gebrochen wird und nur aus Angst funktioniert kann doch nicht sinnvoll sein.
ANgelika