also ute, du schreibst so schön und grün, da fällt es mir schwer, dir zu widersprechen. die vehemenz, mit der du hier postest, zwingt mich aber fast.

in dem nrw, in dem ich lebe, gibt es für die 40/20er hunde keine besodneren vorschriften mit ausnahme der anzeigepflicht. letztere gilt für die haltung, nicht für das führen und räumt der ordnungsbehörde keine weiteren kompetenzen ein.
vielleicht ist euere ordnungsamt doch nicht so ganz gewissenhaft, wie du denkst. oder denkst du gar nicht oder glaubst du du denkst und denkst nicht gewissenhaft oder, oder, oder. fragen über fragen.

pete