Off-Topic:

Immer noch OT...

Ich hatte ja gerade als potentielle Klägerseite in punkto Unterlassung einiges an Anwaltsgesprächen - selber bin ich eher der Typ "juristischer Volltrottel". Hier mal, wie ich es kapiert habe: Wenn ich wegen übler und unwahrer Behauptungen klage und die Gegenseite belegen kann, dass die Behauptungen aber doch der Wahrheit entsprechen, dann ist meine Klage für den Pöppes. In meinem konkreten Fall (ich bin die mit den zwei RR, mit denen es angeblich 5 schwere Beißvorfälle gab ) gibt es für die Existenz der rufschädigenden Unwahrheiten, die definitiv auch solche sind und von der Gerüchtequelle selbst bei höchster Akrobatik nicht in Wahrheiten verbogen werden können, nur mündlich Überliefertes. Für das brauche ich Zeugen (die ich auch konkret habe), damit ich überhaupt sinnvoll klagen kann. Einfach mal behaupten, dass jemand anderes was Böses behauptet, geht nicht - eine nachvollziehbare Grundlage muss schon da sein.

Schriftlich in einem Internetforum niedergeschrieben ist die Grundlage per se unwiderruflich vorhanden (das kann einem übrigens auch bei Chatmitschnitten widerfahren). Das ist nicht wie mal nebenbei beim Kaffeeklatsch getratscht. Behauptet man einfach mal und ist die Behauptung auch noch öffentlich-schriftlich fixiert, kann man wirklich schnell in die Beweisnot kommen, dass das Behauptete wirklich der Wahrheit entspricht. Kann man den Wahrheitsgehalt der eigenen Aussage allerdings beweisen, dann ist ja nicht übel nachgeredet. Aber wie Monika zu bedenken gibt: Beweis mal, dass das, was du um 5 Ecken gehört hast, auch der Wahrheit entspricht...

Nun ist es noch einmal was anderes, ob es wie bei mir um Beißvorfälle geht, die anhand von TA-Berichten belegt werden können (oder eben auch nicht ), oder um Begriffe wie z. B. "sorgsame Aufzucht", die in der subjektiven und auch juristischen Wertung unglaublich schwabbelig sind.

Lieber einmal weniger was Richtiges geschrieben als einmal was Falsches zuviel.

LG

Susanne, die nie auslernt