Hallöchen,
also soweit so gut, aber ein polizeiliches Führungszeugnis kann zwar in Einzelfällen gefordert werden, aber eigentlich nur dann, wenn die Behörden Bedenken haben, wird das auch wirklich verlangt. Die Regel ist das nicht.
Also brauchst Du Sachkundenachweis (beim anerkannten Tierarzt kannst Du den ablegen, musst einige Fragen zum Hundeverhalten beantworten und auch Zeichnungen richtig deuten können: Also z. B. ob dort ein Hund abgebildet ist, der droht, unterwürfig ist oder neutral) und vergiss Deinen Geldbeutel nicht, eine Hundehaftpflicht brauchst Du auch (da musst Du halt mal vergleichen, denn die gibt es recht günstig, aber Du musst individuell schauen, was für Leistungen Du gern hättest und leider gibt es auch einige Versicherungen, die einen Ridgeback nicht annehmen) und den Nachweis, dass Dein Hund einen Chip hat.
Diese ganzen Nachweise schickst Du dann an das Ordnungsamt und gut ist das.
Lieben Gruß
Andrea


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, eine Hundehaftpflicht brauchst Du auch (da musst Du halt mal vergleichen, denn die gibt es recht günstig, aber Du musst individuell schauen, was für Leistungen Du gern hättest und leider gibt es auch einige Versicherungen, die einen Ridgeback nicht annehmen) und den Nachweis, dass Dein Hund einen Chip hat.

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