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    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Oliver
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    Standard AW: RR als Ersthund

    In NRW gibt es ja das Landeshundegesetz (LHundG)

    Dort gibt es unter anderem die 20/40er Hunde:

    § 11
    Große Hunde
    (1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens
    20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
    (2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit
    besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung
    abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit
    obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
    (3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen,
    einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten
    erteilt werden.
    (4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre
    große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen
    ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
    (5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen,
    wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
    (6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen
    Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
    Das Polizeiliche Führungszeugnis hatte ich auch noch vergessen...


    Naja, und bei dem Sachkundenachweis muss man halt Nachweisen das man zumindest im gröbsten mal was über Hundehaltung und Hundeerziehung gelesen hat.
    Geändert von Oliver (20.01.2006 um 12:46 Uhr)
    Diskutiere nicht mit Idioten... Sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dort mit Erfahrung!

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