wenn nicole etwas gegen den "züchter" unternehmen will, wäre es kontraproduktiv hier bereits einen namen zu veröffentlichen ;)Zitat von Bhubesi
wenn nicole etwas gegen den "züchter" unternehmen will, wäre es kontraproduktiv hier bereits einen namen zu veröffentlichen ;)Zitat von Bhubesi
Vielleicht stünde es besser um die Welt, wenn die Menschen Maulkörbe und die Hunde Gesetze bekämen.
George Bernard Shaw (1856 - 1950)
Zitat von Webmaster
An die lieben Webmaster:
...sehe ich genauso;) - aber ich denke, der Verein könnte doch ohne Probleme genannt werden, oder?
An NicoleUl:
Also so wie Deine Züchterin reagiert, ist es echt eine Unverschämtheit! Ihr seid ahnungslose Welpenkäufer gewesen, die einen korrekten Ridgeback haben wollten und ihr habt Euch auf Eure Züchterin verlassen! Ich würde mich auch schnellstmöglich an den Verein und den dortigen Zuchtwart wenden und die Situation mündlich wie auch schriftlich schildern, mit der Bitte um Überprüfung und Klärung!
Denn die 3 Erklärungen Eurer Züchterin kann man einfach nicht auf sich sitzen lassen...scheint ja sehr "seriös" zu sein, die gute Dame!
Wünsche Euch auf jeden Fall ganz viel Glück!!!
Lieben Gruß
Silli mit Luke & Bomani
Wobei zumindest ich immer noch nicht weiß, ob die Züchterin überhaupt INNERhalb eines (VDH?) Vereins züchtet. Falls nicht, kan man sich das auch sparen...Zitat von silli
Nicole - was steht im Kaufvertrag? Bekommt ihr laut Vertrag Papiere von einem Verein? Von welchem? (Oder stehen evtl. gleich mehrere verschiedene Vereine drin? Auch das gibt es - selbst schon gesehen...). An genau DEN Verein musst du dich wenden. Und genau bei diesem Verein ist vermerkt, wer bei der Züchterin die Wurfabnahme gemacht hat (falls überhaupt)
LG
Tina
Nicole guck mal hierhttp://www.tierrecht-aktuell.de/tierkauf_3.html
Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.
auch interessant:
Ein als reinrassiges Tier verkaufter Hund gilt trotz vorhandener Ahnentafel einer Züchtervereinigung nicht als reinrassig, wenn das Tier nicht gekennzeichnet, z.B. tätowiert, ist und das Kennzeichen nicht in der Ahnentafel eingetragen ist. Ohne die Verbindung besteht keine unverwechselbare Zuordnung. Der Klage einer Käuferin eines Retrievers wurde stattgegeben, die in einem Zoogeschäft einen Welpen für 1.800 DM erworben hatte, der nicht tätowiert war. Das Gericht bewertete den Marktwert dieses Hundes als ein Tier ohne Papiere und hielt deshalb eine Kaufpreisminderung in Höhe von 1.000 DM für gerechtfertigt.
(AG Frankfurt, Az.: Hö 3 C 3124/97)
Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.
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