Der erste Satz ist mir auch durch den Kopf geschossen.
Aber selbst wenn - wild phantasiert - der andere Junge nur Eis oder Spielzeug geschwenkt und der Hund spielerisch danach geschnappt hat (stell ich mir grad so vor), ist die Tatsache, dass der Junge sich gebissen FÜHLTE, dramatisch genug. So ein Eindruck darf nicht entstehen. Und genau da seid ihr in der Pflicht.
Das Argument mit der körperlichen Unterlegenheit halte ich persönlich für relativ. Mancher 14Jährige dürfte heutzutage über mehr Kraft und Masse verfügen als so manche von uns hold-weiblichen RR-Halterinnen.Tatsache ist aber, dass vielerorts (hier z.B.) die geltende Gefahrenabwehrverordnung vorschreibt, der Hund sei von einem "geeigneten Halter" zu führen. Zuwiderhandlung kann im Zweifel richtig teuer werden (hier: Ordnungsgeld bis zu 5000 (!) Euro). Noch ein Grund, für mehr Sicherheit zu sorgen.
Wie das geht? Schwierig. Wie gesagt, ich glaube nicht, dass ein 14Jähriger per se "ungeeignet" ist, den Hund zu führen. Ich denke aber, Hund UND Junge müssen sehr gut geschult sein, der Junge muss SEHR diszipliniert sein und sein "Instrumentarium" und damit den Hund im Griff haben, damit der Hund möglichst jederzeit durch den Sohn kontrollierbar ist.
Mein Vorschlag wäre: Schnapp Dir den Hund und den Sohn, fahrt im Team zu einem guten (!) Trainer, schildert ihm die Situation so genau wie irgend möglich und a) findet heraus, was warum passiert sein könnte, b) trainiert exakt solche und ähnliche Situationen. Hierfür ist es natürlich wichtig, dass der Bub nicht vorher "angeklagt" wurde - er muss ja möglichst wahrheitsgetreu den Hergang schildern können/dürfen.
Erste Hilfe? Hund verstärkt sichern, bei Annäherung von Personen IMMER etwas ausweichen und den Hund SICHER ins Sitz oder ins Platz bringen.
Meine 10 Ct.
Viel Glück!
Tina,
60 kg, 2 Beine, spaziert zurzeit öfter mit allradgetriebenen, spikesbewehrten runden 80 kg auf 8 Beinen durch die Gegend. Das geht trotz hoffnungsloser physischer Unterlegenheit prima, auch wenn Nachbars Katze mal wieder Kamikazeanwandlungen hat


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Tatsache ist aber, dass vielerorts (hier z.B.) die geltende Gefahrenabwehrverordnung vorschreibt, der Hund sei von einem "geeigneten Halter" zu führen. Zuwiderhandlung kann im Zweifel richtig teuer werden (hier: Ordnungsgeld bis zu 5000 (!) Euro). Noch ein Grund, für mehr Sicherheit zu sorgen.

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