Wo steht denn das geschrieben?
Im LHundG NRW finde ich nur, daß Halter eines "gefährlichen Hundes" und eines "Hundes bestimmter Rassen" das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben müssen.
Wie ich das sehe, gibt es bei "großen Hunden" keinen Verweis auf
§ 4 Absatz 1, Nummer 1.
Es steht für "große Hunde" lediglich geschrieben:
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
Also wenn ich mir so manchen 14jährigen ansehe denke ich, er könnte einen Hund besser halten, als so mancher 60jähriger, der evtl. sogar schon das ein oder andere Gebrechen hat.
Liebe Grüße
Tina


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