kleine anmerkung an die te:

meines wissens haftet die hundehaftpflicht nicht, wenn der hund mit einem.. ähm.. "kind".. nein, ist das falsche wort.. ich drücks neutral aus: unter sechzehnjährigem (oder war's 18)) unterwegs ist und ein schadensfall tritt ein. du müsstest deine versicherung befragen.. just zur info.

und.. hm... bei meiner windhündin, die jenseits des regenbogens ist und die ursprünglich tochters hund war.. bekam ich auch erst viel später raus, was ein teenie unter hundeausführen versteht.. nein, es geht nicht um körperkraft, es geht - unter anderem - um verantwortung. um eine andere beurteilensweise unetrschiedlicher situationen. und darum, voraus zu schauen.. sorry.. aber ich finde, damit ist ein vierzehnjähriger überfordert.