Zitat Zitat von rojanja Beitrag anzeigen
Hallo Hundi-Gemeinschaft,

ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgender Sache:
meine 1 1/4 jährige RR Hündin hat mit einem jungen Labrador einige Zeit gespielt und plötzlich gibt es Streit wegen eines Stockes (keine Leinenpflicht in Schleswig-Holstein, dort geradezu Hundetreff). Vier Wochen später erhalte ich einen Anruf, mein Hund hätte den anderen gebissen, so dass sie zum Tierarzt ging und nun wollte sie die Kosten erstattet (€140,-) haben. Da ich mich an die Szene und den Halter nicht erinnern konnte (mein Mann aber meinte später, ja da wurde gezickt) wollte ich mich mit ihr treffen- von mir aus auch ohne Hund. Wollte sie nicht. Ich sagte, gut ich spreche mal mit meiner Versicherung u. melde mich.

Einer anderen RR-Besitzerin schilderte ich das und die meinte, woher willst du wissen, dass das wirklich dein Hund wahr und die jetzt nicht nur ´nen Dummen sucht, der die RG bezahlt. Kann sich ja auch im Stacheldraht oder sonst wo verletzt haben, ihr sei auch schon mal sowas passiert. Hmm, stimmt irgendwie: nach 4 Wochen anzukommen finde ich schon ziemlich blöd, klar dauert es, bis sie meine Daten ausfindig gemacht hat, auf der anderen Seite hatte sie die Bißstelle gleich am Parkplatz des Ausflugsgebietes festgestellt. Hätte sie auch (oder ihre Bekannte) die 5 Minuten zurückgehen können und dann wäre alles sonnenklar gewesen.

Mein Fehler ist jetzt, ich habe deshalb nichts unternommen und auch nicht mehr angerufen, weil ich diese Zweifel habe. Mein Hund hatte vorher noch nicht zugebissen, zickt aber seit der 1. Läufigkeit gerne manche Mädels an (arbeiten wir dran).

Nun habe ich, über 3 Monate nach dem Vorfall, Post von deren Anwalt bekommen mit Zahlungsaufforderung. Hätte die Halterin nicht auch noch mal anrufen können, oder mir die Rechnung zuschicken können? Jetzt soll ich auch noch die Anwaltskosten wegen "dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung" bezahlen.
Wenn ich dagegen klage, freuen sich die Anwälte, und vor Gericht bleiben viele wohl nicht bei der Wahrheit, plötzlich tauchen Zeugen auf und der Hund war an der Leine etc.

Der Versicherung kann ich schlecht erzählen, dass ich mich nicht früher bei denen gemeldet habe, weil ich Zweifel habe, ob das alles so richtig ist, dann zahlen die womöglich nicht oder nur die Hälfte.

Was würdet Ihr machen? Hat wer Erfahrung?

LG, rojanja
Hallo,

erst mal eins Vorweg: ich bin kein Jurist und rate dir deshalb nur aus meinem Bauchgefühl heraus!

1.) Würde ich den Fall mit allen Umständen ruhig mal meiner Versicherung schildern. Auch mit der Tatsache, dass die Forderung erst längere Zeit nach dem Vorfall an dich herangetragen wurde und du durchaus berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung hast.
Aufgabe der Versicherung sollte es sein, eine berechtigte Forderung zu begleichen und eine unberechtigte Forderung abzuwehren.

2.) Wenn ich richtig verstanden habe, haben beide Hunde ohne Leine und wohl mit Einverständnis der Halter zusammen gespielt.
Ich meine mich zu erinnern, dass es in solchen Fällen dann so ist, dass jeder Halter evtl. Schäden an seinem Tier selber zu tragen hat, da er ja quasi durch sein Verhalten sein Einverständnis gegeben hat und er eigentlich auch um die potentiellen Gefahren, dass es zwischen spielenden Hunden mal zu Auseinandersetzungen kommen kann, in Kauf genommen hat.

Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht, ich lasse mich da im Zweifel gerne eines Besseren belehren.

3.) Sollte bei euch auch eine Rechtsschutzversicherung bestehen, würde ich hier auch nicht zögern, diese in Anspruch zu nehmen und mir anwaltlichen Rat einzuholen.

Gruß

Herbert