Zitat Zitat von baerbel.baumann Beitrag anzeigen
Wieso über einer RA? Die müssen die Unterlagen rausgeben. Kannst ja nicht einfach sagen der hat gebissen und zwei Wochen später zum TA gehen, weil z.B. Deine beiden Hunde z.B. eine Keilerei hatten. wenn der die Unterlagen nicht rausgibt, gibts keine Kohlen, so einfach.

viele Grüße
Bärbel + Issa
unterliegen TA nicht auch so einer Art Schweigepflicht???

Mein TA wird sich hüten unerlaubt Dokumente an Privatpersonen über die Behandlung meiner Tiere ausgeben....... auch in einem Streitfall. Da wird der mich erst fragen.....
Beim RA sieht das ggf. anders aus !