Moin,
ich würde über einen RA versuchen die TA-Unterlagen zu bekommen, denn dann kannst Du anhand der Unterlagen das genaue Datum feststellen und ob es sich wirklich um eine "Bissverletzung" handelt...
Moin,
ich würde über einen RA versuchen die TA-Unterlagen zu bekommen, denn dann kannst Du anhand der Unterlagen das genaue Datum feststellen und ob es sich wirklich um eine "Bissverletzung" handelt...
Viele Grüße
Daniela mit Kiany
und ganz tief im Herzen Amon das Ex-Pony und klein Kackarsch Quando




Wieso über einer RA? Die müssen die Unterlagen rausgeben. Kannst ja nicht einfach sagen der hat gebissen und zwei Wochen später zum TA gehen, weil z.B. Deine beiden Hunde z.B. eine Keilerei hatten. wenn der die Unterlagen nicht rausgibt, gibts keine Kohlen, so einfach.
viele Grüße
Bärbel + Issa
ich würde auch auf gar keinen Fall zahlen ohne irgend Beweise. Klar kann es gut sein das der andere Hund Bisswunden hatte, da bei dem doch längeren Fell sowas nicht gleich ins Auge fällt!
Aber das stelle ich dann zuhause fest, gehe zum TA und danach versuche ich die Tele von dem andern Hund rauszufinden, und nicht erst 4 Wochen später.
Und ohne eine Kopie der Rechnung sowieso nicht!!!! Diese Kopie verlangt ja auch jede Versicherung!
Wie schon mehrfach geraten, Anwalt aufsuchen und den befragen, wie das ganze rechtlich überhaupt aussieht.




das heißt ohne euch nochmals zu sehen behaupten sie steif und fest das ihr es ward????
Biete ihr doch noch einmal ein das ihr euch trefft und sie bitte die Rechnung mitbringt (wegen Datum) UND was gemacht wurde.
LG Ela
Ela,Sven,Jeramy,Kimba,Tequila & Starr mit Hector in unserem Herzen!
Bimbo Fan!








... es gibt noch eine dritte, heins.
Fristwahrend Widerspruch einlegen und erstmal das persönliche Gespräch suchen.
Kommt meist besser als eine Konfrontation. Diesen Wunsch kann man dem RA vortragen. Er wird auf jeden Fall seinem Mandanten dazu raten sich gütlich zu einigen, denn Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen.
Gruß
Gerd




Das ist doch alles müßig.
Natürlich könnte man daraus jetzt einen ellenlangen Streitfall konstruieren mit Anwalts- und vielleicht sogar Gerichtskosten.
Aber es geht um 140€. Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?
Die Haftpflichtversicherung ist schließlich für solche Fälle da, und ich gehe mal davon aus, dass die Beiträge im Schadensfall nicht angepasst werden.
Vom moralischen Standpunkt aus gesehen kann man natürlich endlose Debatten über die Schuldfrage führen. Aber dieses Pochen auf Rechthaben belastet doch nur Nerven und Geldbeutel.
Viele Grüße
Viele Grüße
Daniela mit Kiany
und ganz tief im Herzen Amon das Ex-Pony und klein Kackarsch Quando
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