wenn ich den § 11 recht interpretiere, muss jemand, der einen großen hund führt einen sachkundenachweis abgelegt haben. welche auflagen hierfür zu erfüllen sind, erfragt man am leichtesten beim veterinäramt des ortes, die einem dann auch zur anmeldung des hundes und zur ablegung des nachweises weiterhelfen können.
so schön es ist, wenn kinder verantwortung für ein tier übernehmen, so sehr müssen auch alle eventualitäten und gefahren für kind, tier und umwelt (also alle anderen betroffenen) berücksichtigt und durchdacht werden. mein sohn ist 14 und geht nicht mit unseren hunden spazieren (es kann wohl schonmal vorkommen, dass er alina "lüftet" aber da auch nur "mal eben an den wald" und an der leine und ohne kontakte). aus guten gründen.
was spricht denn dagegen, euren filius mit dem vorhandenen (oder eben dessen "geschwisterchen") hund hundesport treiben zu lassen...mit euch zusammen?
hier mal ein link zum nachlesen:
Hundegesetz 2002


LinkBack URL
Über LinkBacks



Lesezeichen