Hi Feli,
§ 6 Zuchtordnung
2. Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Eine Hündin soll innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen; Stichtag ist der Wurftag.
ich habe den Passus oben nochmal reinkopiert...ist ja ein neuer Faden...
Im Grunde genommen sagt er ja nicht viel aus. Ich will sogar noch weiter gehen, man hätte ihn sich gleich schenken können. Es handelt sich im Grunde nur um eine Empfehlung, nicht mehr und nicht weniger.
Um im Faden zu bleiben...
Eine VDH-Zugehörigkeit macht für mich nicht den Unterschied zwischen Züchter und Vermehrer aus. Da gehört viel mehr dazu. Ich für meinen Teil finde die Zuchtordnungen der 3 RR Vereine ganz ok, würde sie mir an manchen Stellen vielleicht noch strenger wünschen.
Ansonsten stimme ich voll Sabines Beitrag überein.
Liebe Grüße
Jörg


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