Ich sehe den Artikel nicht mit dem Hurra-Effekt.
Wenn ich schon lese, dass es Ausnahmen bei der Zucht mit aus dem Standard fallenden RR geben soll, wenn diese wertvolles Genmaterial tragen, aber die Nachkommen dann nur "verwendet" werden dürfen, wenn sie im Standard sind, dann stimmt doch die Logik vorne und hinten nicht.
Wie kann das Erbgut im Sinne des Rassestandards wertvoll sein, wenn der Träger gar nicht im Standard liegt? Sein Erbgut ist doch dann nicht das nonplusultra. Man nimmt dann billigend in Kauf, dass dabei wieder zu große RR entstehen. Welche es dann nicht offensichtlich an der Messlatte ausweisen, dürfen zur Zucht genutzt werden. Was ist dann mit deren Nachkommen? Wie viele werden davon dann zu groß sein? Haben die vielleicht dann auch "untentbehrliches" Genmaterial in sich und bekommen eine Ausnahmegenehmigung? Wo soll der Rattenschwanz denn dann bitte hinführen?
An der Stelle habe ich das Lesen dann auch abgebrochen![]()


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