Lieber Herr Butzel,
das gilt dann aber für Hunde, die einen eingezäunten Garten oder andere Arten von Gründstücken, außer einer Wohnung, zur Verfügung haben. Das hat wohl eher was mit der Zeit zu tun, als mit dem Aufenthaltsort.
Liebe Grüße
Jörg
Lieber Herr Butzel,
das gilt dann aber für Hunde, die einen eingezäunten Garten oder andere Arten von Gründstücken, außer einer Wohnung, zur Verfügung haben. Das hat wohl eher was mit der Zeit zu tun, als mit dem Aufenthaltsort.
Liebe Grüße
Jörg
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