Ich denke das die Diskussion VDH-angeöhrige Zucht und die Zucht anderer Vereine/Verbände hier ja nichts mit dem Thread zu tun hat. Aber ich kann es mir nicht verkneifen eine Überlegung anzustellen:
Die Zuchtordnung des DZRR (unter dem Verband VDH) gibt folgendes für die Zuchthündin vor: Mindestalter 24 Monate, keine Belegung mehr nach dem vollendeten 8. Lebensjahr. Ein Wurf pro Jahr, erneute Belegung frühestens 302 Tage nach dem Wurfdatum. Bei mehr als 8 Welpen 365 Tage nach dem Wurfdatum.
Gehen wir mal vom günstigen Fall aus und die Zuchthündin hat bei jedem Wurf max. 8 Welpen. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Belegungen, diese Begrenzung kommt alleine auf Grund der o.g. Fakten zustande. So, in diesem Beispiel gilt die Hündin darf vom 2. bis zum 8. Lebensjahr einmal belegt werden. Wieviele das sind kann ja jeder selber aurechnen.
Im Gegensatz dazu ist in einem Vereinen der nicht dem VDH angeschlossen ist, in der Zuchtordnung folgendes vorgegeben: Mindestalter 24 Monate (empfohlen 30 Monate), ebenso maximal bis zum 8. Lebensjahr, ebenso ein Wurf pro Jahr aber hier max 4 Belegungen im Gesamtzeitraum (empfohlen nur 3)!
Ich finde die Diskussion VDH vs. andere Verbände hat nur hier nichts zu suchen und ist insgesamt eher müßig da sie kaum nüchtern betrachtet wird.
Eines ist aber klar, wenn die Zuchtordnung Grenzen vorgibt, werden diese Grenzen auch ausgereizt. Mir als Welpeninteressent bleibt dann nur die Möglichkeit einem Züchter eine Absage zu erteilen, der die Grenze ausgereizt hat. Unabhängig ob unter dem Deckmantel des VDHs gezüchtet wurde oder nicht. Es ist eben nicht alles Gold was glänzt, nur weil der Stempel des VDHs aufgedrückt wurde.
In diesem Sinne wünsche ich jedem Welpeninteressenten die Weitsicht und das Fingerspitzengefühl einem Züchter, der eine Zuchtündin über Gebühr einsetzt, abzusagen.


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gibt, die das auch ausnutzen.

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