Ehrlich gesagt ist das doch unglaublich einfach und datenschutzkonform zu regeln. Im Kaufvertrag wird ein Passus aufgenommen, in dem der Welpenkäufer erklärt, dass der Züchter seine Kontaktdaten den anderen Welpenkäufern (und nur diesen) dieses Wurf auf Anfrage mitteilen darf bzw. nach Übergabe aller Welpen an die zustimmenden Welpenkäufer diese Liste rumgeschickt wird.
Ist man als Welpenkäufer damit nicht einverstanden, wird der Passus gestrichen und paraphiert. In diesem Fall wird der Welpenkäufer nicht aufgenommen und erhält auch zukünftig (!) keine Kontaktdaten der anderen Welpenkäufer. Der Züchter fügt die Kontaktdaten aller zustimmenden Welpenkäufer in ein Textdokument und verschickt dieses an die zustimmenden Welpenkäufer, ggf. zusammen mit noch zu übergebenden Papieren.
Diese Maßnahme befreit den Züchter vor der Gefahr einer Verletzung des Datenschutzes und reduziert die Arbeit unmittelbar auf den Zeitpunkt der Welpenübergabe.


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