Hi,

hab gerade nochmals nachgesehen. In Paderborn kommt das NRW-Landeshundegesetz zum Tragen und dort ist der RR nicht als gefährlicher Hund eingestuft.

Ich bring einfach mal den Passus rein, ich hoffe das geht so ohne Quellenangabe...
Nach den Vorschriften des LHundG gilt für den Umgang mit Hunden der Rassezugehörigkeit Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen (gefährliche Hunde i.S.v. § 3 Abs. 2 LHundG) und der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Braisleiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden eine besondere Erlaubnispflicht.
Nett wie die Fila Brasiliero schreiben

lg
Jörg