was möchtest du jetzt lesen katja (et al.), dass ich mit dem knüppel auf meinen köter eindresche, immer einen totschläger mit mir führe oder stets mit kettenhemd und -hose, lederharnisch und stahlbewehrten stiefeln unterwegs bin, nichts weiter im sinn habe als meinen hund zu unterdrücken? - nichts von alledem.
lediglich: wenn mein hund ein unangemessenes verhalten zeigt und auf worte nicht mehr reagieren sollte, dann habe ich das recht und auch die pflicht ihn unter kontrolle zu bringen. wenn dazu ein körperlicher einsatz notwendig ist, dann muß ich den hund eben 'packen' und zur räson (ja, ich bin da ein wenig altmodisch) bringen.
sollte mir dies nicht (mehr) möglich sein, dann muss der hund eben einen maulkorb tragen und darf sich eben nicht mehr frei bewegen oder ich muss den hund (so traurig das auch sein mag) eben abgeben - so einfach ist das.
ich nehme mir auch deas recht heraus hunde, die unser schnurzelchen in unangemessenere weise bedrängen sollten in ähnlicher weise zu 'unterdrücken'.
ein hund, egal welcher rasse, muss jederzeit durch seinen führer (halter?) kontrollierbar sein.
hth, heins


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