Zitat Ullrich:
Hallo Ullrich,Vor ein paar Stunden rief mich eine Klientin an, deren 10 Monare alter Labbi ein Gangwerk hatte, das mir überhaupt nicht gefiehl. Ich riet ihr den Hund röntgen zu lassen. Nun hat sie das Ergebnis, der arme Kerl hat auf beiden Seiten keine Pfanne. Es ist ein Hund aus einer unkontrollierten Vermehrung und sie überlegt, ob sie den Vermehrer verklagen kann, aber da wird sie wenig Chancen haben.
es gilt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren und natürlich hat die Besitzerin das Recht "diesen Züchter" zu verklagen.
Es gibt hierzu schon einige rechtskräftige Gerichtsurteile.


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