Zitat Zitat von StefanieDH Beitrag anzeigen
Zitat Ullrich:



Hallo Ullrich,

es gilt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren und natürlich hat die Besitzerin das Recht "diesen Züchter" zu verklagen.
Es gibt hierzu schon einige rechtskräftige Gerichtsurteile.
Sie will ihn auf gar keinen Fall zurück geben, das wäre das Todesurteil für den armen Kerl. Hast Du irgendeinen Link auf entsprechende Urteile???