Dieses Gedankenspiel sollte jeder HH so oft und gründlich es geht, durchpauken.
Es stehen tatsächlich einige Rechtsprobleme in diesem Zusammenhang.
Das geht schon mal mit der simplen Frage des Freilaufs los - je nach Festlegung der HHV des jeweiligen Bundeslandes!
Eine Schutzreaktion des Hundes, wie hier angenommen bzw. dargestellt, stellt erstmal rein rechtlich den Angriff eines Tieres auf einen Menschen dar, und dabei spielt die Motivation eine höchst untergeordnete Rolle.
Bei der rechtlichen Bewertung ist auch der Grad des sonstigen Gehorsams dieses Hundes nachrangig.
Es wurden hier bereits mehrfach die "Spielregeln" des Rudel-Verhaltens herangezogen und damit geklärt, dass in einer solchen o.ä. Grenzsituation der HH kaum noch in der Lage ist so einzugreifen, dass eine Handlung des Tieres, die einer anschließenden rechtlichen Bewertung unterzogen werden muss, verhindert werden kann.
Auch mein Hund hat mir zweimal gezeigt, dass er bereit und in der Lage ist, mich vor "bösen Fremden" schützen zu müssen. Beide Male ging es so aus, dass die "bösen Fremden" dies nicht als Angriff werteten.
Wenn es aber nun nicht zwei Polen und ein alter Herr gewesen wären, sondern jemand der die HHV unseres Bundeslandes kennt und mich angezeigt hätte -
Ist nicht lustig, aber notwendig solche "Gedankenspiele".
VG
Marlies
mit einem "Aufpasser", der fast 80 cm Schulterhöhe hat


47Likes
LinkBack URL
Über LinkBacks



Lesezeichen