Was heißt hier „hochgespielt“? Es muss und sollte nur überhaupt erwähnt werden!
Es ist etwas anderes einen Hund zu vermitteln, der ‚nur’ gepackt hat oder wirklich in böser Absicht auf Menschen losgegangen und sie ernsthaft verletzt hat. Letzteres muss auch in einer Vermittlungsbeschreibung erwähnt werden.
Verklausulierte Formulierungen - wie zum Beispiel in Zeugnissen „er/sie hat sich bemüht“ sprich: sein Intellekt reichte nicht aus um die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen oder in Reiseprospekten „ strandnah“ sprich: 1-2 km Fußweg – für die optimale Darstellung eines Problemhundes zu verwenden halte ich für extrem gefährlich, gerade wenn mit „hat gepackt“, „hat ausgeprägten Schutztrieb“ gemeint ist, dass der Hund Menschen, aus welchem Grund auch immer, angegriffen hat.
Jeder der einen Nothund zu sich genommen hat wird wissen, dass er/sie nach Monaten im neuen Zuhause immer noch einem Überraschungspaket werden kann. Es ist etwas anderes, ob der Hund mir dann in die Wohnung pieselt oder die Bruchfestigkeit meines Unterarmknochens testen will.

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