Also in wie weit er genutzt wurde oder auch nicht, kann ich Dir noch gar nicht sagen, da mir der Artikel wie ich bereits geschrieben habe noch gar nicht vor liegt. Erst wenn ich ihn gelesen habe kann ich mehr dazu sagen.

Grundsätzlich ist er ja deshalb nicht schützbar weil er im normalen Sprachgebrauch verwendet wird. Wann immer also jemand von uns oder irgend jemand sagt da ist ein "Ridgeback in Not" würden wir ja sonst gegen ein Markenschutz verstossen.

Wenn ich Deinen Gedanken also weiterführen darf Gerd, dann darf niemand, ausser der Verein selbst, mehr die Worte "Rhodesian Ridgeback in Not" gebrauchen/verwenden. Und wie reden wir dann miteinander wenn wir erfahren das es einem solchen Hund nicht gut geht und ihm als Tierschützer helfen wollen?

Weiss nicht ob ich mich klar ausdrücken konnte, aber ich hoffe Du verstehst was ich meine. Aus diesem Grund dürfen ja ganz viele Formulierungen und Begriffe nicht geschützt werden, weil wir alle sie verwenden. Sie sind ein Gut der Allgemeinheit und nicht eines Einzelnen oder einer einzelnen Gruppe.