Hallo Martin,

danke für Deine Aufklärung und Deinen Hinweis auf Deinen beruflichen Hintergrund. Schön wenn man sich auf diesem Level unterhalten kann.

Wie Du durch Deinen Link zur Impressumspflicht ja bestätigst, ist ausser der Postfach Angabe im Impressum alles andere erfüllt, denn es handelt sich bei der Unternehmung ganz offensichtlich nicht um eine juristische Person.

Das mit dem Zitat finde ich spannend, denn ich kenne Fälle bei denen aus einem Werk zitiert wurde und die dann deswegen erheblichen juristischen Ärger bekommen haben. Das Zitat könnte Anwendung finden, muss es aber nicht. Aber ich finde es gut, dass Du die Quellenangabe dazu gepackt hast.

Bezüglich der Formulierung "Rhodesian Ridgeback in Not" als Firmen- und/oder VEreinsbezeichnung stimme ich Dir zu, aber wenn ich sagen würde "Ein Rhodesian Ridgeback in Not" würde ich die gleichen Worte verwenden und niemand könnte mir aufgrund des Vereinseintrags ein Problem machen, denn genau aus diesem Grunde sind solche Formulierung ja nicht schützbar im Sprachgebrauch. Oder wie siehst Du das?