Einwand meinerseits:
eingetragene Vereine im Vereinsregister sind juristische Personen.
Somit kann geklagt und verklagt werden.
Einwand meinerseits:
eingetragene Vereine im Vereinsregister sind juristische Personen.
Somit kann geklagt und verklagt werden.
Stefanie mit Elba, Saaraa und Stella
-Imara Jabali Chakari, Kimashamba Akina Sisi und Baganda Xhabbo Mwana wa Jangwa- im Herzen-
solange nicht eindeutig daraus hervorgeht, in welcher höhe der erlös der notfallorga zu gute kommt, kann man eine "gewinnabsicht" nicht ausschließen.
Vielleicht stünde es besser um die Welt, wenn die Menschen Maulkörbe und die Hunde Gesetze bekämen.
George Bernard Shaw (1856 - 1950)
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