Hallo Christian,Zitat von Christian M
...nur mal eben so am Rande:
Liebhaberei wird das Finanzamt nur vermuten, wenn man über - ca. 3 Jahre - Verluste aus dieser Hundezucht erwirtschaftet. Sofern aus der Zucht ein Gewinn erzielt wird, ist der Züchter ein Gewerbetreibender. Es soll Züchter geben, die generieren in den ersten zwei Jahren einen Verlust (z.B. durch die Angabe zu geringer Welpenabgabepreise) und dann - bevor das FA es als Liebhaberei ansehen kann - im dritten Jahr einen Gewinn und mithin werden ihnen die vermeintlichen Verluste der ersten zwei Jahre nicht aberkannt werden. Ich kenne da so einige 'Steuersparmodelle' der Züchter.
Lieben Gruss
Jacqueline, Marco, Zina und Asim


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