Hi @all
die frage hier schoss mir gerade durch den kopf, als ich das mit den urteilen gelesen habe:
was ist, wenn die besitzer des labbis keinen kaufvertrag oder irgendetwas ähnliches schriftliches vorzuweisen haben???
können die den verkäufer dann überhaupt verklagen? also würde das dann überhaupt sinn machen?


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