Hi @all

die frage hier schoss mir gerade durch den kopf, als ich das mit den urteilen gelesen habe:

was ist, wenn die besitzer des labbis keinen kaufvertrag oder irgendetwas ähnliches schriftliches vorzuweisen haben???

können die den verkäufer dann überhaupt verklagen? also würde das dann überhaupt sinn machen?