Hallo miteinander,
Wann ein Jäger einen Hund tatsächlich erschießen darf, regelt je nach Bundesland das entsprechende Landesjagdgesetz. Es lohnt sich für jeden Hundebesitzer, sich die entsprechenden Textpassagen einmal durchzulesen. Den oft gehörten Satz: "Sie müssen ihren Hund im Wald anleinen" kann man danach meistens getrost vergessen. In den meisten Fällen muß sich der Hund im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden und abrufbar sein. Ob der Hund schon beim offensichtlichen Hetzen oder aber erst nach Riß des Wildes erschossen werden darf, ist , wenn mich mein Wissen nicht im Stich läßt, wie schon gesagt, je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Und was der einzelne Jäger dann als Wildern und Hetzen interpretiert, steht wieder auf einen anderen Blatt. Im Zweifelsfall wird man es sich als Hundbesitzer mit der Beweisführung wahrscheinlich schwer tun...! Man tut also sicherlich gut daran, bezeiten ernsthaft am Wildgehorsam des Hundes zu arbeiten oder ihn im Zweifelsfall lieber einmal zuviel an der Leine zu lassen.
LG
Christl


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