Im hessischen Jagdgesetz habe ich auf die schnelle nichts gefunden:

http://www.hessenrecht.hessen.de/gvb...gdG/HJagdG.htm

Lediglich im §23 wird da gesagt:
(7) Verboten ist, Hunde oder Katzen in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Dann habe ich mir mal das hessische Forstgesetz angeschaut:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gvb...stG/ForstG.htm

Und auch da war nichts zu finden.