Tja Wilhelm so ist es halt. Es heisst ja auch nicht "Wildschutz" sondern "Jagdschutz". D.h. nicht die Tiere im Wald werden geschützt, sondern vor allem die Massentierhaltung im Wald, die garantiert, dass auch noch der blindeste Grünrock was vor die Flinte bekommt. Mit die schärfsten Jagdschutzgesetze hat z.B. das Land Niedersachsen und das angeblich nicht weil es hier mehr zu schützen gibt als anderswo, sondern allein weil der ehemalige Landesvater Ernst Albrecht selbst passionierter Jäger ist und seinen grünberockten Freunden und sich selbst was Gutes tun wollte. Daher ist in den meisten Landesjagdgesetzen auch festgeschrieben, dass "normale" wildernde Hunde zwar erschossen werden dürfen, wildernde Hunde, die im Dienste des "Jagdschutzbeauftragtem" stehen allerdings nicht (daher erklärt sich die Rechtsprechung in dem von dir geschildertem Fall). Ich höre jetzt lieber auf bevor mir schlecht wird und mache auch morgen wieder um jeden Grünrock einen Riesenbogen (zum Wohl beiden meiner Wauzis).
Gruß, Jörg


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