Hallo,

schaut mal unter "Landschaftsschutzgesetz Hessen" oder "Landesjagdgesetz Hessen" , "Landesforstgesetz" nach.
Dort findet man in NRW, dann mit Zusatz NRW natürlich die entsprechenden Vorschriften.

Was vielleicht noch wichtig zu wissen ist, da es verändert wurde: Der Jäger muss beweisen, dass der Hund gewildert hat und nicht der Halter, dass sein Hund es nicht getan hat, wenn es hart auf hart kommt. Dieses Wissen sollten inzwischen alle Jäger auch haben. Ich sag es Ihnen auf jeden Fall immer, wenn ich auf das Thema angesprochen werde. Genauso wie nur der Jagdausübungsberechtigte oder Förster, einen wildernden Hund abschiessen dürfte. Also nicht "irgend so ein hergelaufener Jagdpächter". Derjenige, der den Hundehalter anquatscht, muss sich auch als solcher ausweisen können.

Hinzu kommt, dass mein Hund NIEMALS ohne neongelben Umhang und neongelber Halsung mit mir mitläuft im Wald, um auch Verwechslungen mit anderen braunfarbenen Tieren ausschliessen zu können; wurden hier in der Gegend doch mal 2 Shetties auf der Wiese abgeknallt. Also auch das Argument der Verwechslung möchte ich dem Jäger nicht bieten.

Und zur aktuellen Knallerei: ist nicht jetzt die Jahreszeit, wo schon nur noch sehr eingeschränkt gejagt werden darf. Bei uns nur noch "Tauben" momentan, da einige Tiere schon wieder brüten, etc.

Meiner Meinung nach ist es bei diesem Thema immer am besten, wenn man dem Jäger vor Ort, meistens kennt man ihn ja nach einiger Zeit, zeigt, dass man sich intensiv mit dem Thema befasst hat und sich auskennt. Das ist dann auch der beste Schutz für den eigenen Hund. Und ich sprech auch immer gern an, wie gut sich denn so sein Hund abrufen lässt, wenn er eine Spur hat. Manchmal laufen sie sich dann selbst ins offene Messer.

Viele Grüsse
Elke