Danke für Eure Meldungen.

Dank dem Hinweis von Christl bin ich auf die Suche nach dem Landesjagd- und Waldgesetz für Brandenburg gegangen und teilweise fündig geworden.

In Brandenburg müssen also die Hunde grundsätzlich im Wald an die Leine. Offenes Gelände kann zusätzlich durch Leinenzwang-Schilder markiert sein. Strafe bei Zuwiderhandlung 10.000 €.

Wann ein Jäger allerdings schießen "darf", ging leider daraus nicht hervor (oder ich bin zu blöd zum Lesen). Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Grünrock im "Ernstfall" die Gesetze in- und auswendig kennt und danach handelt. Es hängt doch sehr von der Situation ab. Grundsätzlich lasse ich es nicht mehr darauf ankommen. Denn wenn mein Banshi wirklich getroffen wird, habe ich auch nichts mehr von einer Konfrontation auf Recht und Unrecht.

Dann kommt er eben im Wald an die Flexi (auch wenn wir sie alle nicht so mögen). Was solls, schnüffeln wird er wohl noch dürfen...