Hallo Dalli (ist der Name besser?),
in Bayern gibt es weder eine Pflicht zur Anleinung des Hundes im Wald, noch eine Regelung zur Brut- und Setzzeit.
Dies kann aber in bestimmten Gebieten gelten, dann muss aber an jedem Eingang zum Wald ein Schild stehen, welches darauf hinweist.
Lass mich mal überlegen: Mir haben schon mindestens 5 mal irgendwelche in grüner Kluft in Bayern was erzählen wollen, wegen Hund im Wald anleinen. Ich frage dann immer höflich nach, auf welchen Paragrafen sie sich denn berufen. Kommt dann das bayrische Jagdgesetz als Antwort hatte ich früher eins dabei um das den Leuten zum Nachschlagen zu geben. Muss ich mir mal wieder ausdrucken!
Also ich habe nicht ein einziges Mal meinen Hund angeleint, weil ein Grünrock meinte, dass er der König der Welt sei. Da kann ich wirklich stur sein!![]()


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