Im hessischen Jagdgesetz habe ich auf die schnelle nichts gefunden:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gvb...gdG/HJagdG.htm
Lediglich im §23 wird da gesagt:
(7) Verboten ist, Hunde oder Katzen in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Dann habe ich mir mal das hessische Forstgesetz angeschaut:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gvb...stG/ForstG.htm
Und auch da war nichts zu finden.


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