Hallo RR Freunde,

Was ich in meinen Gedankengängen im ersten Beitrag zur "Einhaltung des Rassestandards" vergessen habe.

Rassestandart:
strengere Handhabung bei der ZZP wäre dann der richtige Ansatz um die Rasse RR wieder in die Engen FCI Normen zu Züchten. Dann fließen Standards des Körperbaus, Aussehens wie auch Wesensmekmale ein in diese Zulassung ein.

Frage:
1. Wer beurteilt und gibt seine "Segen" zur ZZ.
2. Gibt es eine Kommision aus Unterschiedlichsten Menschen, die in der Lage sind alle Merkmale richtig zu werten?

Wobei ich meine Zweifel habe, das Wesentsmerkmale in dem Maße vererbt werden wie man es sich wünscht. Wesensmerkmale sind ein Produkt der Umwelt und Erfahrungen die ein Individuum im laufe seiner Entwicklung bekommt.

Beispiel: Zwei Elterntiere sind sozialisiert und 100% umweltverträglich. Ein Welpe kommt in eine Umgebung die es ihm nicht erlaubt sich diese Merkmale anzueignen weil er damit befasst ist sein Überleben zu sichern.
Was wird hier überwiegen, der Selbsterhaltungtrieb oder die Wesensmerkmale die er durch die Vererbung mitbekommen hat?

Da bin ich mal auf Eure Meinung gespannt!

Also kann nicht nur die Zucht bestimmter Merkmale die Aufgabe der Zucht sein, auch die weitergabe der Nachkommen in ein ensprechendes Umfeld was Garantiert, das sich das Individuum so entwickeln kann wie es der Standard vorgibt.

Also bleibt als Ergebnis der Hundeführerschein der dem neuen Besitzer bescheinigt, daß er geeignet ist eine bestimmte Rasse mit ihren Merkmalen zu führen und zu halten. Hierbei wird es dann wohl so kommen, das nach bestandener Prüfung festgelegt wird welche Rasse Hund ich halten darf???

Unsere RR wurden nach einschlägigen Beschreibungen zur Löwen oder Großwildjagt gezüchtet, er ist also ein Jagthund in keiner Beschreibung des Ursprünglichen RR finde ich eine Hinweis auf Familien oder Wachhund.

Auszug:
"Rhodesian Ridgebacks sind kräftige, muskulöse und aktive Hunde, ursprünglich in Afrika zur Jagd auf Löwen eingesetzt."

Nun müste dann auch dieser Zuchtgrund überdacht werden oder wieviele Hunde der RR Population in Deutschland wird zu jagtlichen Zwecken eingesetzt??

Muss der Standart nun auf Familienhund, Mitwohnungstauglich geändert werden?

Und wer rechergiert hat weis, das der Standart in den letzten 93 Jahren bereits mehrfach geändert oder angepasst wurde.
Neigen wir "deutschen" dazu, alles und jedes regeln und in Normen pressen zu wollen, gibt es den keinen Freiraum mehr für individualität, reicht es nicht das wir uns anpassen und verbiegen müssen???

Entschuldigt im Vorfeld meine Emotionale Ausdrucksweise, aber es gibt Tage wo man sich so richtig reinsteigern kann. Ich hoffe niemanden zu nahe getreten zu sein und bitte darum schon jetzt um Verständnis und bitte um Entschuldigung.


Grüße hubert


Auszug Rassestandart www.rhodesian-ridgeback.org Änderungen seit 1922

Farben: gescheckt, rehbraun, schwarz, einheitlich oder gemischt mit weiß.
Größe: Bis 71 cm
Gewicht: bis 36 kg
nach South Africa Kennel Union (Stand 1924)


Änderungen:
1931 wurde die maximale Größe von 71 cm für Rüden und Hündinnen herabgesetzt
auf: 63,5 cm - 68,5 cm für Rüden und 61 cm - 66 cm für Hündinnen.

1936 wurde die Farbbeschreibung geändert in: weizenfarbig bevorzugt, rehbraun erlaubt.
( Während der 40er Jahre wurde die gegenwärtige Farbbeschreibung ausgewählt)