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  1. #1
    nothle
    Gast

    Standard AW: Anderen Hund beim Spielen verletzt

    Ich kann mir gar nicht vorstellen...dass eine Versicherung einen solchen "Schaden" übernimmt... Wenn man die Hunde in beiderseitigem Einverständnis spielen lässt... das wäre für mich genau so...wie wenn ich zwei Kindern das Meißner Porzellan zum buddeln in der Sandkiste gebe...und danach zur Versicherung renne wenn etwas zerbrochen ist... Käm ich nicht auf die Idee...

    Natürlich tragisch...wenn Hunde eine ernsthafte Verletzung aus einem Spiel davon tragen...aber wo gehobelt wird...da fallen Späne... Ob das Spiel offensichtlich zu grob war und abgebrochen gehört hätte...das weiß ich nun nicht... und das werdet nur ihr als Aufenzeugen wissen...

    Manchmal unterbreche ich meine Hunde wenn sie zu heftig werden...aber das ist auch von Besitzer zu Besitzer unterschiedlich...manche sind schon sehr schmerzfrei...



    Ich kann auch nix an dem verhalten der Retriever-Besitzerin finden... find ich korrekt. Und ob sie sich nun komisch ausgedrückt hat mit "Rücken gebrochen..." mei... sie scheint mir nicht nachtragend oder so....

    LG Kerstin

  2. #2
    Schnurzelpurpserin Avatar von dissens
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    Standard AW: Anderen Hund beim Spielen verletzt

    Zitat Zitat von nothle Beitrag anzeigen
    Ich kann mir gar nicht vorstellen...dass eine Versicherung einen solchen "Schaden" übernimmt... Wenn man die Hunde in beiderseitigem Einverständnis spielen lässt...
    Doch, klar!

    Bei HUNDEN greift die sogenannte Gefährdungshaftung. Da stößt man dann auf den §833 BGB, der da besagt:
    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
    Und das ist NICHT beschränkt auf "Hund XY ist mit gefletschten Zähnen und laut knurrend auf meinen Fifi losgegangen", sondern es ergibt sich allein dadurch, dass Hunde nun mal immer eine potenzielle Gefahr darstellen (auch füreinander, also für andere "belebte Sachen").
    Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber, das gilt auch dann, wenn sie totenbrav in der Kneipe hinterm Stuhl liegen, die Bedienung drüberstolpert und sich einen Fuß bricht.

    Wenn mein Pferd von einer Gans angegriffen wird, die ihm unter den Bauch rast und es von da attackiert, das Pferd einfach nur versucht, da wegzukommen und BEI diesem Versuch der Gans den Fuß matscht, sodass die Gans schneller als erwartet im Topf landet, dann muss ich als Halter des Pferdes bzw. meine Pferdehalterhaftpflicht die Gans ersetzen, obwohl das arme Pferd absolut gar nix Böses im Sinn hatte. (Tatsächlich so passiert, wobei wir uns aber gütlich geeinigt haben)

    LG
    Tina

    Nachgereicht: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung tut nix anderes, als im Schadensfall die (monetäre) Haftung des Halters auf sich nehmen. WENN sie keinen Grund hat, diesen in Regress zu nehmen bzw. von vorneherein die Zahlung zu verweigern - etwa, weil der Schaden nicht gleich angezeigt wurde.
    Geändert von dissens (03.02.2009 um 17:35 Uhr)
    Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)

  3. #3
    nothle
    Gast

    Standard AW: Anderen Hund beim Spielen verletzt

    Eeeeeecht? Ist ja unglaublich...

    Ich dachte...dass in solchen Situationen...wenn die Hunde quasi "absichtlich" zusammengebracht wurden, keine Haftung der Versicherung besteht...

    Ähnlich wie bei "Koppelunfällen" bei Pferden - da kann ich mich erinnern, dass die Pferdehaftlicht nicht bezahlt hat, als das Pferd einer Freundin von mir auf der Koppel einen Beinbruch durch einen Schlag erlitt... ein anderer Fall...ebenfalls Schlagverletzung wurde übernommen - da waren die Pferde aber am Putzplatz angebunden...

    Aber vielleicht ist das wieder was anderes... blickt noch einer durch bei den Paragraphen...

    Man lernt nie aus...;)

    LG Kerstin

  4. #4
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Selous
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    Standard AW: Anderen Hund beim Spielen verletzt

    Hallo Susanne,
    ich finde Du hast seinerzeit alles gatan was Du tun konntest. Wenn die "Sache" damals Hand und Fuß gehabt hätte, wären entsprechende Forderungen sicherlich gekommen.
    Ich würde dem Hund beim nächsten Treffen ein Leckerli ausgeben und sonst nichts.
    Dem Besitzer noch Schokolade zu spendieren empfinde ich fast schon als Schuldeingeständnis und gewisse Menschen neigen dann noch dazu erst recht die Hand aufzuhalten.

    Ich hatte einen ähnlichen Vorfall vor vielen Jahren. Mein RR-Gamelo und ein Retriever hatten sich auch beim spielen leicht verletzt. Wir trennten uns wie in Deinem Fall. Zwei Monate später wurde erzählt ein "Mastino" habe einen Retriever fast zerfleischt und der Retrieverbesitzer sei wegen der enormen Tierarztkosten auf der Suche nach dem Mastinobesitzer. Auf Rückfrage handelte es sich tatsächlich um den o.g. Vorfall. Natürlich war ich bereit die Sache meiner Versicherung zu melden. Die Versicherung hat auch den tatsächlich entstandene Behandlung von 86,--DM incl. Notdienstzuschlag bezahlt. (Kratzwunde hinter dem linken Ohr, wurde mit Jod versorgt)

    Oft wird mehr draus gemacht wie tatsächlich war. Drum mach Dir bitte keinen Kopf.

    LG
    Christina

  5. #5
    Registrierte Benutzer - unmoderiert
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    141

    Daumen hoch AW: Anderen Hund beim Spielen verletzt

    Ich schließe mich Mexchens Vorschlag an. An eine Kleinigkeit für die Halterin, eine Kleinigkeit für den Hund.
    Das zur Gewissensfrage. "Schuld" trifft Dich nicht.
    Versicherung:
    Die Versicherung hätte meiner Meinung nach nicht gezahlt. Denn, natürlich hätte sie wissen wollen, wie es zu so einer massiven Verletzung kam. Die haben auch leute, die sich mit Verletzungsvorgängen auskennen.
    Es gibt angeborene Wirbeldeformitäten, bei denen es zu Brüchen durch Überlastung kommen kann (Spondylolisthesis z.B.)
    Allerdings hätte die Hundehalterin des Goldies dann nachweisen müssen, dass vor dem Spielen alles in Ordnung war. Und wer läßt seinen Hund röntgen, wenn alles in Ordnung ist?
    Wäre nicht alles in Ordnung gewesen, hätte die Versicherung auch nicht gezahlt, da sie von einer "Sollbruchstelle" ausgegangen wären, also einer direkten Folge aufgrund der Vorerkrankung.

    Also, nicht irre machen lassen. Dich, respektive Deinen Hund, trifft keine Schuld.

    P.S. Ich bin kein Versicherungsexperte, kenne mich nur ein bisschen mit Versicherungsgutachten aus.

  6. #6
    Angela mit Azizi Avatar von Angela mit Azizi
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    Standard AW: Anderen Hund beim Spielen verletzt

    Zitat Zitat von nothle Beitrag anzeigen
    Ich kann mir gar nicht vorstellen...dass eine Versicherung einen solchen "Schaden" übernimmt... Wenn man die Hunde in beiderseitigem Einverständnis spielen lässt... das wäre für mich genau so...wie wenn ich zwei Kindern das Meißner Porzellan zum buddeln in der Sandkiste gebe...und danach zur Versicherung renne wenn etwas zerbrochen ist... Käm ich nicht auf die Idee...
    Doch, klar, übernimmt die Versicherung den Schaden.
    Unserer Azizi wurde mal beim Toben mit einer anderen Hündin das Brustfell aufgerissen, so dass es geklammert werden musste. Wir haben das aber erst wieder Zuhause festgestellt, weil es nicht doll geblutet hat und Azizi auch keine Anzeichen von Schmerzen gezeigt hatte.
    Die andere Hundebesitzerin, die wir dann erst Tage später wiedergetroffen hatten, hatte sofort darum gebeten, ihr die Tierarztrechnung zuzuschicken, damit sie uns die Kosten ersetzen und die Rechnung ihrer Versicherung einreichen kann.
    Das ging alles ohne Probleme.
    Viele Grüße
    Angela

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