Eeeeeecht? Ist ja unglaublich...
Ich dachte...dass in solchen Situationen...wenn die Hunde quasi "absichtlich" zusammengebracht wurden, keine Haftung der Versicherung besteht...
Ähnlich wie bei "Koppelunfällen" bei Pferden - da kann ich mich erinnern, dass die Pferdehaftlicht nicht bezahlt hat, als das Pferd einer Freundin von mir auf der Koppel einen Beinbruch durch einen Schlag erlitt... ein anderer Fall...ebenfalls Schlagverletzung wurde übernommen - da waren die Pferde aber am Putzplatz angebunden...
Aber vielleicht ist das wieder was anderes... blickt noch einer durch bei den Paragraphen...![]()
Man lernt nie aus...;)
LG Kerstin


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