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  1. #1
    Schnurzelpurpserin Avatar von dissens
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    Standard AW: Anderen Hund beim Spielen verletzt

    Zitat Zitat von nothle Beitrag anzeigen
    Ich kann mir gar nicht vorstellen...dass eine Versicherung einen solchen "Schaden" übernimmt... Wenn man die Hunde in beiderseitigem Einverständnis spielen lässt...
    Doch, klar!

    Bei HUNDEN greift die sogenannte Gefährdungshaftung. Da stößt man dann auf den §833 BGB, der da besagt:
    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
    Und das ist NICHT beschränkt auf "Hund XY ist mit gefletschten Zähnen und laut knurrend auf meinen Fifi losgegangen", sondern es ergibt sich allein dadurch, dass Hunde nun mal immer eine potenzielle Gefahr darstellen (auch füreinander, also für andere "belebte Sachen").
    Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber, das gilt auch dann, wenn sie totenbrav in der Kneipe hinterm Stuhl liegen, die Bedienung drüberstolpert und sich einen Fuß bricht.

    Wenn mein Pferd von einer Gans angegriffen wird, die ihm unter den Bauch rast und es von da attackiert, das Pferd einfach nur versucht, da wegzukommen und BEI diesem Versuch der Gans den Fuß matscht, sodass die Gans schneller als erwartet im Topf landet, dann muss ich als Halter des Pferdes bzw. meine Pferdehalterhaftpflicht die Gans ersetzen, obwohl das arme Pferd absolut gar nix Böses im Sinn hatte. (Tatsächlich so passiert, wobei wir uns aber gütlich geeinigt haben)

    LG
    Tina

    Nachgereicht: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung tut nix anderes, als im Schadensfall die (monetäre) Haftung des Halters auf sich nehmen. WENN sie keinen Grund hat, diesen in Regress zu nehmen bzw. von vorneherein die Zahlung zu verweigern - etwa, weil der Schaden nicht gleich angezeigt wurde.
    Geändert von dissens (03.02.2009 um 17:35 Uhr)
    Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)

  2. #2
    nothle
    Gast

    Standard AW: Anderen Hund beim Spielen verletzt

    Eeeeeecht? Ist ja unglaublich...

    Ich dachte...dass in solchen Situationen...wenn die Hunde quasi "absichtlich" zusammengebracht wurden, keine Haftung der Versicherung besteht...

    Ähnlich wie bei "Koppelunfällen" bei Pferden - da kann ich mich erinnern, dass die Pferdehaftlicht nicht bezahlt hat, als das Pferd einer Freundin von mir auf der Koppel einen Beinbruch durch einen Schlag erlitt... ein anderer Fall...ebenfalls Schlagverletzung wurde übernommen - da waren die Pferde aber am Putzplatz angebunden...

    Aber vielleicht ist das wieder was anderes... blickt noch einer durch bei den Paragraphen...

    Man lernt nie aus...;)

    LG Kerstin

  3. #3
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Selous
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    Standard AW: Anderen Hund beim Spielen verletzt

    Hallo Susanne,
    ich finde Du hast seinerzeit alles gatan was Du tun konntest. Wenn die "Sache" damals Hand und Fuß gehabt hätte, wären entsprechende Forderungen sicherlich gekommen.
    Ich würde dem Hund beim nächsten Treffen ein Leckerli ausgeben und sonst nichts.
    Dem Besitzer noch Schokolade zu spendieren empfinde ich fast schon als Schuldeingeständnis und gewisse Menschen neigen dann noch dazu erst recht die Hand aufzuhalten.

    Ich hatte einen ähnlichen Vorfall vor vielen Jahren. Mein RR-Gamelo und ein Retriever hatten sich auch beim spielen leicht verletzt. Wir trennten uns wie in Deinem Fall. Zwei Monate später wurde erzählt ein "Mastino" habe einen Retriever fast zerfleischt und der Retrieverbesitzer sei wegen der enormen Tierarztkosten auf der Suche nach dem Mastinobesitzer. Auf Rückfrage handelte es sich tatsächlich um den o.g. Vorfall. Natürlich war ich bereit die Sache meiner Versicherung zu melden. Die Versicherung hat auch den tatsächlich entstandene Behandlung von 86,--DM incl. Notdienstzuschlag bezahlt. (Kratzwunde hinter dem linken Ohr, wurde mit Jod versorgt)

    Oft wird mehr draus gemacht wie tatsächlich war. Drum mach Dir bitte keinen Kopf.

    LG
    Christina

  4. #4
    Registrierte Benutzer - unmoderiert
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    Daumen hoch AW: Anderen Hund beim Spielen verletzt

    Ich schließe mich Mexchens Vorschlag an. An eine Kleinigkeit für die Halterin, eine Kleinigkeit für den Hund.
    Das zur Gewissensfrage. "Schuld" trifft Dich nicht.
    Versicherung:
    Die Versicherung hätte meiner Meinung nach nicht gezahlt. Denn, natürlich hätte sie wissen wollen, wie es zu so einer massiven Verletzung kam. Die haben auch leute, die sich mit Verletzungsvorgängen auskennen.
    Es gibt angeborene Wirbeldeformitäten, bei denen es zu Brüchen durch Überlastung kommen kann (Spondylolisthesis z.B.)
    Allerdings hätte die Hundehalterin des Goldies dann nachweisen müssen, dass vor dem Spielen alles in Ordnung war. Und wer läßt seinen Hund röntgen, wenn alles in Ordnung ist?
    Wäre nicht alles in Ordnung gewesen, hätte die Versicherung auch nicht gezahlt, da sie von einer "Sollbruchstelle" ausgegangen wären, also einer direkten Folge aufgrund der Vorerkrankung.

    Also, nicht irre machen lassen. Dich, respektive Deinen Hund, trifft keine Schuld.

    P.S. Ich bin kein Versicherungsexperte, kenne mich nur ein bisschen mit Versicherungsgutachten aus.

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