Hi,

eine Altersregelung habe ich auch nicht finden können.
Nur § 28, 1 StVo
Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.
und § 11, 2 unseres Hundegesetzes NRW
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
Ich denke, daß falls mal etwas passieren sollte, die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden könnte, auch wenn im Gesetz nur vom Hundehalter, nicht vom Hundeführer gesprochen wird.

LG
Tina, die mit 10 Jahren einen 35 kg Hund ausgeführt hat, dies dem eigenen Kind aber nicht erlauben würde.