Zitat Zitat von SaBine Beitrag anzeigen
Ich finde es sehr wichtig, dass Hund auch einfach Hund sein darf. Ich bin jeden Tag im Wald unterwegs, auf unterschiedlichen Strecken. Meist auf Wegen und Trampelpfaden, aber wir machen auch "Exkursionen", und laufen dann abseits der Wege. Das tun wir natürlich nicht in der Zeiten, in denen Wildtiere gerade Nachwuchs bekommen, aber hier fängt das Problem schon an: Es gibt offenbar längst nicht mehr dieses festen, geregelten Zeiten dafür - Vermehrung findet inzwischen anscheinend ganzjährig statt.

Ich finde es wichtig, dass Hund und Mensch den Lebensraum Wald nicht nur in Form von Pfaden für Spaziergänger kennen - gerade der besondere Untergrund jenseits der Wege, die Erfordernis, klettern, springen, waten zu müssen, fordert Körper und Geist. Zudem gibt es enorm viel zu entdecken. Für mich ist es verkehrte Welt, wenn der Wald zum Sperrgebiet wird, in dem nur noch Wild und Jäger sich bewegen dürfen, und ich bin froh in einem Bundesland zu leben, dessen Waldgesetze mir gestatten, Wald tatsächlich auch erleben zu können, und nicht auf Wald-Fastfood in Form vorgefertigter, immer gleicher, planierter Wege angewiesen zu sein.

Gejagt wird nicht, und sowohl Djambo als auch BamBam lern(t)en, dass sie sich an mir orientieren müssen, wenn sie diese Freiheit mit mir geniessen wollen. Das klappt ganz prima. Und ja, mein Hund darf auch im Wald mal Dampf ablassen, und schlägt mit grossem Vergnügen da, wo es gefahrlos möglich ist, Haken um Bäume. Sein Vergnügen am Wald steht ihm so überdeutlich im Gesicht, dass es eine Freude ist.

Wir sind jeden Tag mindestens 3 Stunden in unterschiedlichen Gebieten unterwegs. Mir ist dabei wichtig, dass Untergrund und Landschaft wechseln - jede Route hat ihr Besonderes.

Ich finde es schade, dass die Lobbyarbeit der Jäger inzwischen Früchte in Form einer selbstverständlichen Überzeugung: Wald ist für Menschen nur auf Waldwegen erlaubt! trägt. Nein, so sehe ich das ganz und gar nicht.

Auszug aus unserem Waldgesetz:



LG
Sabine
Du meinst LWaldG für Rheinland-Pfalz.

Das LFoG NRW ist in seiner Formulierung (siehe § 2) deutlich weniger restriktiv.
Insbesondere was das Radfahren im Wald angeht.

§ 2
Betreten des Waldes


(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.

(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.