Der Kernsatz, den Ihr mal wieder beflissentlich übersehen habt, heißt:
"Insbesondere was das Radfahren im Wald angeht."
Denn im Gegensatz zu RLP darf ich in NRW auch auf festen (=naturfesten) Wegen (=jeder für den Wanderer/Radfahrer erkennbare Weg=Pfad=Trail) mich bewegen. Und auf dem Weg darf mein Hund ohne Leine laufen.
Richtig ist, dass ich mich in NRW als Radfahrer und Hundehalter ohne Leinenführung nicht abseits von Wegen bewegen darf. Aber wer ohne jagdlichen (mit oder ohne Hund) oder forstwirtschaftlichen Auftrag sich abseits der Wege bewegt, läuft i.d.R. der Bestimmung zuwider, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört werden darf.
Gerade in der Brut- und Setzzeit ist ein Bewegen abseits von Wege ganz klar eine solche Störung.


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