Hallo Feli,

dass Du mal nicht allzu enttäuscht bist: diese Auskunft Deiner Polizeidienststelle ist im Sinn des "Gedankenspiels" ist schlicht falsch und würden vor einem Gericht (garantiert) nicht wiederholt werden.

"Notwehr" ist rechtlich klar definiert (a) und Schutz der eigenen Person mit anschließender Haftung, wegen "Körperverletzung" (b) sind zwei völlig getrennte Vorgänge.

In diesem (Rechts)Staat musste sich ein befehlshabender General im Kriegseinsatz (!!!) dafür verantworten - schon vergessen?

VG
Marlies