Boah, vor soviel Unverschämtheit bleibt mir die Luft weg.Es ist vielleicht ganz interessant für einige, dass die 1. trächtige Hündin letztendlich nicht übernommen wurde, weil der Besitzer und damit wohl angehende "Züchter" sie plötzlich nach Geburt und Aufzucht der Welpen wieder haben wollte.
ja, die Euthanasie - vom Verstand her mitunter eine vernünftige Lösung. In der praktischen Umsetzung aber...
müsste es ich sein, der diese Spritze der ausgelaugten Hündin gibt, dann weiss ich nicht, wie vernünftig ich noch wäre....
Es gibt für mich neben der unermüdlichen Aufklärung nur einen Weg:
Auf der gesetzlichen Ebene.
Nicht nur ein Verein gibt vor zu welchen Bedingungen gezüchtet werden darf, sondern übergeordnet der Gesetzgeber:
- Alter der Hündin, wieviele Würfe im Leben und Halte- sowie Aufzuchtbedingungen.
- Zufällige (Unfall)Würfe dürfen nur ohne Gewinn an Hundeeltern vermittelt werden.
- Beim Anmelden eines Hundes muss aufgezeigt werden von wo er ist.
- Importiert werden dürfen nur Hunde wo die Zucht aufgezeigt ist und unseren Bedingungen entspricht.
- Gezüchtet werden darf auch nur, wenn für den geplanten Wurf für mindestens 6?! Welpen Welpeneltern nachweislich angemeldet sind.
Dies schreibt jemand, wo sich immer aufregt, wenn schon wieder irgend ein neues Gesetz daliegt.
Lg. Eva


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