Dieser Post ist bezüglich der hier im Thread laufenden, konkreten Hilfsaktion - aber zum Thema helfen oder nicht .... zum Mitverschieben... für die Hamster hier im Web-Forum

Zitat Zitat von Eva57 Beitrag anzeigen
Boah, vor soviel Unverschämtheit bleibt mir die Luft weg.

Ja, die Euthanasie - vom Verstand her mitunter eine vernünftige Lösung. In der praktischen Umsetzung aber...

müsste es ich sein, der diese Spritze der ausgelaugten Hündin gibt, dann weiss ich nicht, wie vernünftig ich noch wäre....
Kopfnicken und zustimmendes Gemurmel.

Zitat Zitat von Eva57 Beitrag anzeigen
Es gibt für mich neben der unermüdlichen Aufklärung nur einen Weg: Auf der gesetzlichen Ebene. ...
Hier geht das "Theater", bzw. Zuständigkeitswirrwar doch schon los, die Zuständigkeiten beim Tierschutzgesetz liegen beim Bund, die Hundehalterverordnungen bei den Ländern, die Durchführungsbestimmungen werden größtenteils kommunal unterschiedlich gehandhabt.

Hier im Bundesland ist beispielsweise eine Hundezucht mit zwei Hündinnen noch Hobby, ab drei wäre ein Gewerbe anzumelden. Gewerberecht ist steuerlich Bund und gewerberechtlich Land - nicht mal da kommt man auf einen Nenner - beim Gesetzgeber.

Nur ein reales Beispiel:

Nun ist da ein Pärchen, die nicht verheiratet sind, auf benachbarten Grundstücken leben, je zwei Hündinnen - unterschiedlicher Rassen, dazu noch Deckrüden - alles privat. Vom Amtsveterinär nicht mehr beanstandet.
Nach schon mal vorliegender Beschwerde wurde wohl die Auflage erteilt, nicht mehr als drei Hunde pro Person an sich zu halten ....

Sofern der Tierschutz nicht bemängelt wird, der Amtsveterinär die Tiere nicht wegholt oder die weitere Haltung untersagt, wird nach Vereinsstatuten gezüchtet - toll!!! Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um VDH-Züchter handelt, es gibt diese und auch solche aus anderen Vereinen ohne VDH-Bindung und live.

LG Feeyota

(die den Ansatz von Eva57 wohl versteht, aber auch weiß, dass das - obwohl vernünftig - nicht zu realisieren sein dürfte, denn es gibt ja auch noch das Grundgesetz, in dem das Recht auf freis Berufsauswahl und -übung staatlich dem Bürger garantiert wird - spekuliere mal: Warum also nicht Hundezüchter ....

*so, habe nun auch Dampf abgelassen*