Nun, "Bissmeldungen" gibt es in D regelmäßig nicht seitens der Tierärzte und somit muss der Vorfall seitens des Betroffenen dem Vet.- oder Ordnungsamt, je nach Behördenaufbau, mitgetielt werden. Dies dient im Wesentlichen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit undOrdnung. Es soll also sichergestellt werden, dass Gefahren beseitigt oder gebannt werden.

Die strafrechtliche Anzeige geht darüber hinaus. Sie soll auf den Halter als "Täter" einwirken und die Öffentlichkeit, also die anderen Halter und potenziellen "Täter" abschrecken. Was den "Schuldausgleich" betrifft, so lassen wir das außen vor.

Wer also einen Hund hat, von dem er weiß, dass dieser doch eine größere Gefahr darstellt als andere Hunde und diese Gefahr wider bessern Wissens nicht bannt, also vorliegend Leine und Maulkorb in einem nicht gesicherten Gebiet als geeignete Schutzvorrichtung ablegt, der gehört genau zur Zielrichtung dieser strafrechtlichen Maßnahmen. Insoweit hat das system funktioniert.

Wenn ich dann noch den offensiv einsichtigen, jedoch latent verharmlosenden Auftritt verfolge, dann könnte ich zur Einsicht gelangen, es hätte einer darüber hinausgehenden Maßnahme des OA bedurft. Letzteres ist aber natürlich nur meine Meinung.

Pete